Debatte

Sollen Länder und Kommunen künftig mehr Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung erhalten – sei es durch finanzpolitische Maßnahmen (z.B. Abgaben für ungenutztes Bauland) oder ein begünstigtes Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand, sei es durch befristete Widmungen oder Rückwidmungen?

Kommentare von Gerlind Weber, Professorin am Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung  an der Universität für Bodenkultur in Wien, Andrä Rupprechter, Minister des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Gundula Prokop, Projektleiterin – Abteilung Boden und Flächenmanagement des Umweltbundesamt GmbH, Monika Langthaler, geschäftsführende Gesellschafterin von brainbows informationsmanagement gmbh und Karl Kienzl, stellvertretenden Geschäftsführer des Umweltbundesamtes.

Österreich verfügt im Durchschnitt über 30 bis 40 Prozent Baulandüberhang, das heißt 30 bis 40 Prozent mehr an gewidmetem Bauland, als wir für unsere Siedlungsentwicklung (wohlgemerkt in der bis heute enorm flächenintensiven Form) langfristig benötigen. Gleichzeitig herrscht vielerorts ein Mangel an verfügbarem und leistbarem Bauland, weil Grund und Boden aus spekulativen Gründen zurück gehalten werden. Dadurch haben etwa junge Familien oft kaum mehr Möglichkeiten, in ihrer Heimatgemeinde zu bauen – und in den Städten wird der Wohnbau grundstückskostenbedingt immer teurer.

Als „Ausweg“ werden daher immer mehr wertvolle Agrar- und Naturflächen in Bauland umgewandelt – oft weit abseits der Orts- und Stadtkerne. Dies trägt massiv zur Zersiedlung der Landschaft, zur Erhöhung der Verkehrsbelastung und zur Steigerungen der Infrastrukturkosten bei.

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