Künftig sollen die Kosten der Siedlungsinfrastruktur nach dem Verursacherprinzip verrechnet, anstatt wie bisher über alle Haushalte einer Gemeinde umverteilt werden. Häuslbauer tragen selbst nur ein gutes Drittel der Infrastrukturkosten, den Rest zahlt der Steuerzahler[1]. Die mobilen sozialen Versorgungsdienste kosten in den ´Zersiedlungstrukturen´ das Zehnfache und mehr[2]. Mit der damit verbundenen ´Automobilisierung´ entsteht ein volkswirtschaftlicher Teufelskreis mit weiteren Folgekosten (u.a. Pendlerpauschale).
[1] C. Doubek, G. Zanetti (1999): Siedlungsstruktur und öffentliche Haushalte. In: ÖROK-Schriftenreihe Nr. 143
[2] C. Doubek, U. Hiebl (2000): Soziale Infrastruktur, Aufgabenfeld der Gemeinden. Studie im Auftrag der ÖROK